Anforderungen

I.5.1

Alle Beschäftigten werden fortlaufend für Nachhaltigkeit sensibilisiert.

I.5.2

Der Lernbedarf wird für die relevanten Unternehmensbereiche regelmäßig ermittelt. Die Teilnahme an Weiterbildungen, Schulungen usw. wird ermöglicht. Es findet ein Austausch zur Wirksamkeit von Bildungsmaßnahmen statt.

I.5.3

Das Unternehmen stellt sicher, dass alle relevanten Gesetze, Richtlinien und Vorschriften, die für das Nachhaltigkeitsmanagementsystem von Bedeutung sind, in der aktuellen Fassung ermittelt wurden und zugänglich sind.

I.5.4

Kooperationen mit Akteurinnen und Akteuren der Wertschöpfungskette und mit anderen Organisationen (Unternehmen, Hochschulen, Verbraucherschutzverbänden o. a.) sind etabliert. Bildungsprojekte / Maßnahmen fördern das Bewusstsein für und das Wissen über nachhaltigeres Produzieren und Konsumieren in Branche und Gesellschaft.

Nachweismöglichkeiten

I.5.1

I.5.2

I.5.3

I.5.4

Exemplarische Aktivitäten / Indikatoren und Praxisbeispiele

Aktivitäten

Indikatoren