Anforderungen

I.1.1

Die Handlungsfelder des Unternehmens in den Bereichen Umwelt, Wirtschaft und Soziales (siehe Anforderungen II.1 - II.23), werden systematisch erfasst und mindestens einmal jährlich nach ihrer Aktualität und Wesentlichkeit bewertet

  • auf Unternehmens- bzw. Standortebene und
  • entlang der Wertschöpfungskette.

I.1.2

Die wesentlichen Anspruchsgruppen und deren Interessen werden systematisch erfasst, bewertet und mindestens einmal jährlich auf ihre Aktualität geprüft.

Nachweismöglichkeiten

I.1.1

I.1.2

Exemplarische Aktivitäten / Indikatoren und Praxisbeispiele

Aktivitäten

Indikatoren