Anforderungen

I.4.1

Die systematische Integration der Nachhaltigkeitsaktivitäten in bestehende Prozesse wird dokumentiert.

I.4.2

Angemessene Kapazitäten / Ressourcen zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele sind bereitgestellt:

  • Nachhaltigkeit ist auf Ebene des Top-Managements verankert und in die relevanten Unternehmensprozesse integriert. Verantwortliche (oberste Leitung) und Stellvertretung sind benannt.
  • Zudem ist ein Verantwortungsbereich im Unternehmen eingerichtet, der sich abteilungsübergreifend und interdisziplinär mit Nachhaltigkeitsfragen beschäftigt. Die Aufgaben und Verantwortlichkeiten sind dokumentiert. Eine qualifizierte Ansprechperson für Nachhaltigkeit inkl. Vertretung ist benannt und wird intern und extern kommuniziert.
  • Die Beschäftigten werden dazu ermutigt, einen aktiven Beitrag zur Verwirklichung und Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsziele des Unternehmens zu leisten.
  • Externe Anspruchsgruppen sollen, wo möglich und sinnvoll, bei der Umsetzung der abgeleiteten Maßnahmen einbezogen werden.

I.4.3

Der persönliche Beitrag für mehr Nachhaltigkeit wird wertgeschätzt. Sofern es Verfahren zur persönlichen Leistungsbeurteilung gibt, werden Leistungen mit Blick auf die Ziele (siehe I.3) berücksichtigt.

Nachweismöglichkeiten

I.4.1

I.4.2

I.4.3

Exemplarische Aktivitäten / Indikatoren und Praxisbeispiele

Aktivitäten

Indikatoren