II.4 Abfall
Anforderungen
Das Unternehmen
- vermeidet Abfälle,
- minimiert unvermeidbare Abfälle,
und führt diese der geeigneten Verwertung bzw. Entsorgung zu.
Nachweismöglichkeiten
- Ziele und Maßnahmen und Kooperationen mit Anspruchsgruppen über Abfallvermeidung, -minimierung, -substituierung und geeigneter Verwertung bzw. Entsorgung
- Daten zur Abfallbilanzierung
- Dokumentation der systematischen Identifizierung und Vermeidung verbotener und bedenklicher Chemikalien, Pestizide, Schadstoffe, Rohstoffe auf Mineralölbasis u. a. Substanzen (z. B. REACH-Verordnung) inklusive eines Plans zur Vermeidung von Umweltunfällen
